Im Streit um von der Stadt Dortmund verhängte Quarantäneauflagen hat sich eine betroffene symptomfreie Dortmunder Familie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster durchgesetzt. Die angeordnete Quarantäne für die Familie sei rechtswidrig, entschied das OVG in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. Es wies damit eine Beschwerde der Stadt Dortmund gegen einen gleichlautenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. September ab.
Nach einer Schülerparty Ende August hatten sich in Dortmund 28 von 35 anwesenden Jugendlichen mit dem Coronavirus infiziert. Als Reaktion darauf verhängte die Stadt Ausgangssperren für zahlreiche Mitschüler sowie deren Familien, obwohl diese keine Symptome zeigten. Die Mutter einer Kontaktperson klagte daraufhin gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Dortmunderin recht und urteilte, dass von der Klägerin keine Ansteckungsgefahr ausgehe. Das OVG bestätigte diesen Beschluss nun. Die Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro trägt die Stadt Dortmund.