Urteil gegen hessisches Ehepaar wegen Mordes an eigenen Kindern weitgehend bestätigt

Bundesgerichtshof - Bild: Stephan Baumann
Bundesgerichtshof - Bild: Stephan Baumann

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen ein hessisches Ehepaar wegen Mordes an den eigenen Kindern weitgehend bestätigt. Im Fall der Ehefrau, die wegen Beihilfe zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, muss das Landgericht Darmstadt jedoch über einen Teil der Strafe neu entscheiden, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann ist hingegen rechtskräftig.

Das Paar wurde im Juni 2019 wegen zweifachen Mordes und schwerer Brandstiftung verurteilt. Beim Ehemann sah das Landgericht eine besondere Schwere der Schuld. Nach Ansicht der Richter hatten die Eltern im August 2018 beschlossen, wegen einer drohenden Zwangsvollstreckung das Haus anzuzünden und mit den beiden Kindern zu sterben.

Zunächst töteten die Eltern die schlafenden Kinder durch massive Gewalteinwirkung und setzten dann das Haus in Brand. Anschließend versuchten sie, sich in ihrem Auto bei laufendem Motor durch eine Kohlenmonoxidvergiftung selbst zu töten. Einsatzkräfte entdeckten die Eltern aber und konnten sie retten.

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