Die Ausweitung der Straftatbestände für Übergriffe auf Polizisten hat laut einem Zeitungsbericht dazu geführt, dass deutlich mehr Menschen als früher wegen solcher Taten verurteilt werden. Im Jahr 2018 wurden 7538 Straftäter wegen Widerstands gegen oder Angriffen auf Vollstreckungsbeamte verurteilt, wie die Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) in ihren Mittwochausgaben berichten. 2017 – im Jahr der Reform – waren es noch 5464. Für 2019 liegen demnach noch keine Angaben vor.
Der Bundestag hatte im Mai 2017 beschlossen, den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in einem eigenen Paragrafen des Strafgesetzbuches zu erfassen. Die Angaben zu den seither erfolgten Verurteilungen stammen nach Angaben des NBR aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Innenpolitikers Konstantin Kuhle.
Forderungen aus den Reihen der Union nach härteren Strafgesetzen als Konsequenz aus den Ausschreitungen der vergangenen Wochen – etwa vor dem Berliner Reichstag – lehnte der FDP-Politiker angesichts dieser Zahlen ab. Die Reform der Strafen für Tätlichkeiten gegen Polizisten habe bereits zu einem „erheblichen Anstieg“ der Verurteilungen geführt, betonte Kuhle. Es sei daher verfrüht, jetzt schon über weitere Verschärfungen zu sprechen. Die abschreckende Wirkung der Strafrechtsreform von 2017 lasse sich noch gar nicht ablesen.