Brüssel wirft Ungarn Bruch des EU-Asylrechts durch Corona-Regeln vor

Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro
Europäische Union - Bild: Mauro Bottaro

Von der ungarischen Regierung wegen der Corona-Pandemie erlassene Änderungen der Asylregeln verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deshalb am Freitag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Budapest darf demnach Flüchtlingen nicht vorschreiben, in einer ungarischen Auslandsvertretung außerhalb der EU Asyl zu beantragen.

„Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regel eine unrechtmäßige Beschränkung des Zugangs zum Asylverfahren darstellt“, erklärte die Behörde. Menschen, die sich bereits auf ungarischem Hoheitsgebiet oder an der Grenze aufhalten, würden so davon ausgeschlossen, internationalen Schutz zu beantragen. Dies verstoße gegen die EU-Asylregeln sowie gegen die Charta für Menschenrechte.

Ungarns harte Flüchtlingspolitik ist seit Jahren heftig umstritten und beschäftigt auch immer wieder die EU-Behörden. Anfang April entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Ungarn, Polen und Tschechien während der Flüchtlingskrise EU-Recht verletzt hätten, weil sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland abgelehnt hatten.

Im Mai stuften die EuGH-Richter zudem die Unterbringung von Asylbewerbern in ungarischen Containerlagern an der Grenze zu Serbien als „Haft“ ein und rügten die Asylverfahren des Landes in weiteren Punkten. Budapest schloss daraufhin die Lager.

Ungarn hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu den neuen Asylregeln zu reagieren. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte der EuGH auch in dieses Verfahren eingeschaltet werden.

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