Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Vorlage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mit der der Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wird.
Bisher gilt der Missbrauch als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. „Wir brauchen höchste Wachsamkeit und Sensibilität für Kinder, die gefährdet sind oder Opfer von sexualisierter Gewalt wurden“, erklärte Lambrecht.
Auch Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen mit dem Gesetz zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Bisher galten hier drei Monate bis fünf Jahre. Der Besitz soll mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden – bisher gelten bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
Für das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten sieht der Gesetzentwurf künftig Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren vor – hier gelten bislang sechs Monate bis zehn Jahre.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Damit soll zugleich der Markt für solche Puppen ausgetrocknet werden. Der Strafrahmen für Herstellung und Verbreitung soll bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Für Erwerb und Besitz sind bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen.
Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.