Bundesregierung bringt Reform des Insolvenzrechts auf den Weg

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Davon profitieren sollen auch Unternehmen, die in der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. 

So sieht der Entwurf unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem nach Angaben des Justizministeriums Insolvenzen abgewendet werden können. Für von der Pandemie betroffene Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2021 zwar wieder die zeitweilig ausgesetzte Insolvenzantragspflicht. Für sie soll bei der Überschuldungsprüfung künftig aber ein „gelockerter Maßstab“ zugrunde gelegt werde, „der auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt“, erklärte das Justizministerium.

Lambrecht erklärte, von den Neuerungen würden „gerade auch Unternehmen, die aufgrund der Covid-19 Pandemie unverschuldet ins Straucheln geraten sind, aber über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen“ profitieren können. „Insbesondere eröffnet der neue Rechtsrahmen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragspartner seine Zustimmung zur Anpassung oder Beendigung verweigert und ansonsten eine Insolvenz droht.“

Zugleich zielt die Reform demnach auf eine „weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts“ ab. „Auch im internationalen Vergleich bauen wir damit unsere hervorgehobene Stellung der leistungsfähigsten Insolvenzordnungen weiter aus“, erklärte Lambrecht. „Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae kritisierte indes, Lambrechts Gesetzentwurf komme zu spät. Die Große Koalition habe sich zu lange nur auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschränkt und so „wertvolle Zeit verspielt“. Dadurch habe sich „eine regelrechte Bugwelle insolvenzreifer Unternehmen gebildet“. 

Die Deutsche Bundesbank hatte am Dienstag gewarnt, dass die Insolvenzen im Unternehmenssektor nach dem Jahreswechsel „spürbar steigen“ könnten; möglich seien mehr als 6000 Fälle im ersten Quartal. 

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