EU-Parlament will kein Verbot für Produktbezeichnungen wie „Veggie-Burger“

Symbolbild: Vegetarischer Burger
Symbolbild: Vegetarischer Burger

Das EU-Parlament hat sich gegen ein Verbot der Vermarktung von Fleischersatzprodukten unter Begriffen wie Veggie-Burger oder vegane Wurst ausgesprochen. Die Abgeordneten lehnten am Freitag einen entsprechenden Antrag ab. Weiter eingeschränkt werden soll aber das Marketing von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. 

Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten „sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen (…) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten“ sein. Als Beispiele werden die Bezeichnungen Steak, Wurst, Schnitzel, Burger oder Hamburger genannt. Fleischlose Ersatzprodukte hätten dem Gesetzesvorschlag zufolge diese Begriffe nicht mehr in ihrer Produktbezeichnung führen dürfen.

Die vom Landwirtschaftsausschuss des Parlaments vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in erster Linie auf den Druck von Agrarverbänden zurückgegangen. Der Generalsekretär der europäischen Agrarlobby Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, beklagte etwa, Anbieter von Ersatzprodukten würden „Fleischbezeichnungen kapern“.

Doch weiter eingeschränkt werden soll nun nur die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Schon nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr als Sojamilch oder Pflanzenkäse verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie „-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind seit langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.

Der Markt für Fleisch- und Milchersatzprodukte auf der Basis von pflanzlichem Eiweiß boomt seit Jahren. Schätzungen zufolge hat sich der Absatz von Fleischersatzprodukten in Europa in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt.

Der angenommene Gesetzestext für Milcherzeugnisse ist Teil des Reformpakets für die gemeinsame Agrarpolitik. Über das Gesetzespaket als Ganzes sollte im Laufe des Freitags abgestimmt werden. Nach Annahme können die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten beginnen.

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