Lambrecht will Gesetz gegen Hass im Netz wegen Verfassungsbedenken anpassen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das erst im Juni beschlossene Gesetz gegen Hass im Netz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in einigen Bereichen neu fassen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mache Anpassungen erforderlich, sagte die Ministerin am Donnerstag in der Haushaltsdebatte des Bundestages. „Diese Anpassungen werden wir sehr zügig vornehmen“, betonte Lambrecht. Wann der Bundestag die Neuerungen beschließen wird, ist noch offen.

Das Gesetz legt fest, dass die Betreiber sozialer Netzwerke Hassbotschaften an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, damit sie von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Darunter fallen Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. 

Das Bundesverfassungsgericht begrenzte aber mit einer Entscheidung vom Juli den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern. Das Gericht in Karlsruhe erklärte die Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig und forderte klarere Grenzen für die staatliche Datenabfrage.

Wegen der rechtlichen Bedenken hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz bislang nicht unterzeichnet, weshalb es noch nicht in Kraft treten konnte. Auch zwei von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten waren zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz in der beschlossenen Form nicht mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

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