Lindner stellt Verfassungsmäßigkeit des neuen Corona-Lockdowns infrage

Christian Lindner - Bild: FDP
Christian Lindner - Bild: FDP

FDP-Chef Christian Lindner hat die Verfassungsmäßigkeit der neuen Corona-Pläne des Bundeskanzleramts in Zweifel gezogen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wolle „unter anderem die Gastronomie komplett still legen“, erklärte Lindner am Mittwoch. „Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig.“

Die Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen mit den Ländern am Mittwochnachmittag sieht vor, dass „Gastronomiebetriebe sowie Bars, Klubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen“ im November geschlossen werden sollen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause soll erlaubt bleiben.

Die Vorlage sieht zudem vor, touristische Übernachtungen im Inland zu untersagen und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Kinos, Schwimmbäder und Fitnessstudios für vier Wochen zu schließen. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen die Bürger ihre privaten Kontakte auf ein „absolut nötiges Minimum“ reduzieren.

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