Plädoyers im Prozess gegen mutmaßlichen Halle-Attentäter Mitte November möglich

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle könnte sich Mitte November dem Ende zuneigen. Abhängig von weiteren Beweisanträgen könnten am 17. November die Plädoyers gehalten werden, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Montag mitteilte. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant. Es ist aber unklar, ob diese benötigt würden.

Für die kommenden Prozesstage am 13. und 14. Oktober sind weitere Zeugen und Sachverständige geladen. Für den November sind bislang vier Termine anberaumt – am 3. und 4. November sowie am 17. und 18. November. Für Dezember kommen fünf mögliche Fortsetzungstermine in Frage.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hatte im Juli begonnen. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.

B. soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin, drang anschließend in einen Dönerimbiss ein und tötete dort einen Mann.

Auf seiner Flucht durch den Saalekreis verletzte er zwei weitere Menschen schwer. Seine Taten filmte der mit mehreren Waffen und Sprengstoff ausgerüstete B. und stellte die Aufnahmen live ins Netz. Die rechtsextremistische Gewalttat löste in Deutschland und weltweit Entsetzen aus. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein.

Laut der Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. Er habe eine „möglichst große Anzahl“ der in der Synagoge versammelten 52 Menschen töten wollen.

Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. In dem Verfahren treten auch mehr als 40 Nebenkläger auf, darunter Angehörige der Opfer und Mitglieder der jüdischen Gemeinde. Sie werden von mehr als 20 Anwälten vertreten.

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