Im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsvorwurf der bekannten Kolumnistin E. Jean Carroll gegen Präsident Donald Trump hat das US-Justizministerium eine Schlappe erlitten. Ein Richter in New York wies am Dienstag den Antrag des Ministeriums zurück, Trump durch einen Regierungsanwalt vertreten zu lassen. Die heute 76-jährige Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 90er Jahre in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxus-Kaufhauses vergewaltigt zu haben.
Nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe im vergangenen Jahr hatte Trump Carroll vorgeworfen, „total zu lügen“. In einem Interview sagte Trump, er kenne Carroll gar nicht. „Sie ist nicht mein Typ“, fügte er hinzu. Carroll reichte daraufhin in New York eine Verleumdungsklage gegen den Präsidenten ein.
Im September versuchte das Justizministerium, in dem Verfahren einen der persönlichen Anwälte Trumps durch einen Regierungsanwalt zu ersetzen. Trump habe „im Rahmen seines Amtes oder seiner Anstellung gehandelt“, als er die angeblich verleumderischen Bemerkungen machte, führte das Ministerium als Begründung an. Deshalb könne er von Anwälten der Regierung verteidigt werden. Dies wies der Richter in New York nun zurück.
Carroll begrüßte die Entscheidung. Es könne nun endlich zu der Frage zurückgekehrt werden, „ob Präsident Trump mich vor 20 Jahren in einem Kaufhaus vergewaltigt hat“, erklärte die Journalistin, die seit vielen Jahren eine Kolumne im Frauenmagazin „Elle“ schreibt.
Sie ist eine von mehreren Frauen, die Trump sexuelles Fehlverhalten vor seiner Amtszeit als US-Präsident vorwerfen. Trump bestreitet sämtliche der Anschuldigungen.