Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hat die seit Freitag geltende Sperrstundenregel für Gaststätten in der Mainmetropole bestätigt. Da die Stadt im Zuge zunehmender Infektionen mit dem Coronavirus die Eskalationsstufe vier erreicht habe, gebe es ein „öffentliches Bedürfnis für die Sperrzeitregelung“, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Die Richter wiesen mit der Entscheidung drei Eilanträge von Bar- und Diskothekenbetreibern ab.
Die Maßnahme sei verhältnismäßig, urteilte die Kammer. Die Antragsteller hatten argumentiert, dass die Verlängerung der Sperrstunde nicht auf einer belastbaren Grundlage beruhe. Die Verlängerung bewirke vielmehr, dass Sozialkontakte in private Räume ohne Hygienekonzepte verdrängt würden. Die Antragsteller führten wissenschaftliche Studien an, laut denen die Eventgastronomie mit vorhandenen Hygienekonzepten kein relevanter Faktor in der Pandemieentwicklung sei.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Mit der Begründung werde die Relevanz steigender Infektionszahlen verkannt, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Seit Freitag gilt in Frankfurt eine Sperrstunde von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Ursprünglich hatte die Stadt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr verfügt. Dies wurde jedoch am vergangenen Donnerstag geändert. Vor der Corona-Pandemie dauerte die allgemeine Sperrstunde in der Stadt lediglich von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr.