Vorwürfe gegen VW- und Audi-Spitze im Prozess um Dieselskandal

Grafik: Dieselskandal
Grafik: Dieselskandal

Im ersten Strafprozess um den Dieselskandal bei Volkswagen haben zwei Angeklagte erhebliche Vorwürfe gegen die Konzernspitze von VW und Audi erhoben. Der Verteidiger des angeklagten Motorenentwicklers Giovanni P. sagte am Dienstag vor dem Landgericht München II über das Wissen der Führungsspitze über die Manipulationen, „alle wussten Bescheid“. Ein zweiter angeklagter Ingenieur nannte die Manipulationen auch Folgen einer „autoritären Unternehmenskultur“.

Vor dem Landgericht München II müssen sich der frühere Audi-Chef Rupert Stadler, der ehemalige Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz sowie die in der Motorenentwicklung tätigen Ingenieure Giovanni P. und Henning L. unter anderem wegen Betrugs verantworten. Während P. und L. bereits im Vorfeld des Prozesses umfassende Geständnisse ablegten, bestreiten die beiden ehemaligen Top-Manager die Vorwürfe.

Stadler wies über seinen Verteidiger Thilo Pfordte die Vorwürfe zurück. „Verfahrensziel ist, dass es sich erweist, dass die gegen Herrn Stadler erhobenen Vorwürfe unzutreffend sind“, sagte Pfordte zum Prozessverlauf.

Dabei griff er das Verhalten der Staatsanwaltschaft im bisherigen Verfahren scharf an. „Das Verfahren gegen Herrn Stadler ist bisher keineswegs fair verlaufen“, sagte Pfordte. Dabei kritisierte er die Überwachung von Stadlers Telefon im Juni 2018, in deren Folge er als amtierender Audi-Chef festgenommen worden war. 

Hatz‘ Verteidiger Gerson Trüg griff die Staatsanwaltschaft und den Angeklagten P. scharf an. Außer der „unzutreffenden Angaben“ von P. über die Rolle von Hatz existiere „kein einziges Indiz, das belegt, Herr Hatz habe die Manipulationen gebilligt oder veranlasst“, sagte Trüg. Im Gegenteil hätte dieser so etwas „niemals“ gebilligt oder in Kauf genommen. Hatz habe sich bei Audi nachweisbar dafür stark gemacht, trotz hoher Kosten große Tanks für den Harnstoffzusatz Adblue einbauen zu lassen, um den Ausstoß der Schadstoffe zu senken. „Herr Hatz hat nicht veranlasst, dass die Software manipuliert wurde“, sagte Trüg. Es gebe „erhebliche argumentative Schwächen“ der Staatsanwaltschaft.

Das bereits jetzt für mehr als zwei Jahre bis Ende 2022 angesetzte Verfahren dürfte nach den stark gegensätzlichen Angaben der Angeklagten eine umfassende Beweisaufnahme benötigen. Die Verteidigung von Hatz kündigte eine umfassende Präsentation ihrer Positionen an, die mehrere Tage benötigen werde. Auch die Verteidigung des Angeklagten L. kündigte eine vermutlich drei Tage dauernde Präsentation an.

Der im Bereich der Abgasminderung tätige L. räumte als eine Art Kronzeuge die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bereits vor Prozessbeginn umfassend ein. Im Eröffnungsstatement sagten seine Verteidiger, L. wolle zur „Aufklärung von Dieselgate“ beitragen.

L. sei die Problematik der manipulierten Software „durchgehend“ bewusst gewesen, räumten dessen Verteidiger ein. Um dies zu verstehen sei ein Blick auf die damalige Unternehmenskultur bei VW und Audi nötig. Es ging dort „sehr autoritär“ zu, sagte sein Verteidiger. Dies habe auch zu den Manipulationen geführt: Durch strenge Vorgaben für die Serviceintervalle und eine eingeschränkte Tankgröße des AdBlue-Zusatzes sei die Manipulation der Software die einzige Möglichkeit gewesen, den Abgasausstoß zu erreichen. Die Manipulationen seien eine schleichende Entscheidung gewesen.

L. warf dabei der Unternehmensspitze ebenfalls Mitwisserschaft vor. Die Botschaft, dass ohne Manipulation die Abgaswerte nicht zu erreichen seien, sei intern weitergegeben worden. „Es gibt nachweislich Kommunikation und Korrespondenz nicht nur innerhalb der Abteilungen, sondern auch nach oben“, sagte der Verteidiger von L. 

Walter Lechner, der Verteidiger von Giovanni P., sagte zur Mitverantwortung der Unternehmensspitze, sämtliche Anweisungen zur Entwicklung der umstrittenen Motoren und der damit verbundenen Manipulationen bei den Abgaswerten seien von seinen Vorgesetzten und von der Konzernspitze gekommen. P. und seine Mitarbeiter hätten „keinerlei Entscheidungskompetenz“ gehabt.

Lechner sagte, nicht sein Mandant gehöre auf die Anklagebank, sondern Audi als Unternehmen. Anzunehmen, das Thema Manipulationen wäre nicht bis zum Vorstand vorgedrungen, wäre „lebensfremd“. Sein Mandant solle nun nur als „Lückenbüßer für das Unternehmen Audi“ herhalten. Dabei verwies er auf die großen persönlichen Belastungen von P. durch den bis Ende 2022 geplanten Mammutprozess.

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