Bundesregierung unterstützt Waldbesitzer mit 500 Millionen Euro

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Private und kommunale Waldbesitzer können künftig eine Nachhaltigkeitsprämie der Bundesregierung in Höhe von hundert Euro pro Hektar beantragen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, kann die Förderung in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro ab Ende der Woche abgerufen werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie soll demnach eine Nachhaltigkeitszertifizierung sein, die bis Ende 2021 nachgereicht werden kann.

Hintergrund der Prämie ist, dass viele Wälder in Deutschland „unter Dauerstress“ leiden, wie das Ministerium von Julia Klöckner (CDU) erklärte. Stürme, Dürre, und ein massiver Befall des Borkenkäfers haben dem Wald demnach „bedrohlich zugesetzt“. Zugleich seien die Waldbesitzer auch von der Corona-Krise getroffen – denn die Holzpreise seien, verstärkt durch die Pandemie, „stark gesunken“.

Klöckner betonte, dass Forstwirte und Waldbesitzer „viel für den Klimaschutz“ leisteten. Durch den Klimawandel seien sie nun jedoch selbst in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und teilweise in der Existenz bedroht. „Ihnen greifen wir mit der Prämie unter die Arme – nach klaren Nachhaltigkeitskriterien“, erklärte sie.

Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpakts „Wald & Holz“ der Bundesregierung in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind nach Ministeriumsangaben vorgesehen für Investitionen in die Modernisierung der Forst- und Holzwirtschaft, unter anderem in Maschinen zur mobilen Holzbearbeitung oder Software, und um das Bauen mit Holz zu fördern.

Die Anträge für die Nachhaltigkeitsprämie können nach der für Freitag erwarteten Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie im Bundesanzeiger online auf der Website www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, weil es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. Die Hilfe richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens einen Hektar Waldfläche besitzen.

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