Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz mit klarer Mehrheit beschlossen. Für das Gesetz, mit dem die Corona-Maßnahmen künftig besser vor Gericht Bestand haben sollen, votierten am Mittwoch in namentlicher Abstimmung 415 Abgeordnete. Es gab 236 Nein-Stimmen und acht Enthaltungen. In dem Gesetz werden Einschränkungen wie Restaurantschließungen oder Kontaktauflagen explizit aufgelistet.

In dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage sind zudem Regelungen zu Testungen sowie den künftigen Impfungen enthalten. Letztere sollen auch Menschen ohne Krankenversicherung erhalten können. Die im Infektionsschutzgesetz bislang vorgesehene Entschädigung für eine angeordnete Quarantäne entfällt künftig, wenn die Betroffenen aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren. 

Vertreter der großen Koalition wiesen in der Bundestagsdebatte Vorwürfe zurück, die Neuregelung verschaffe den Regierungen in Bund und Ländern zuviel Macht gegenüber den Parlamenten.

Am Mittwoch will auch noch der Bundesrat über das Gesetz abstimmen. In der parallel laufenden Bundesratsdebatte kündigten unter anderem Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) bereits an, dem Gesetz zuzustimmen. Im Anschluss soll es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen, damit es am Donnerstag in Kraft treten kann.

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