Bundestag prüft nach Störungen rechtliche Schritte gegen AfD

Bundestag/Reichstag
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Nach den Störungen und Provokationen von Gästen von AfD-Abgeordneten am Mittwoch im Bundestag werden im Parlament rechtliche Schritte gegen die Beteiligten sowie auch mögliche Änderungen der parlamentarischen Abläufe geprüft. Das sagte Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte am Donnerstag nach Beratungen des Ältestenrats des Parlaments zu den Vorfällen. Konkrete Beschlüsse gab es demnach aber offensichtlich zunächst noch nicht.

Gesprochen wurde laut Korte aber über eine mögliche Anwendung von Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs, der die „Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans“ oder den Versuch dazu mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren bedroht. Die Rechtsvorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf die Bedrohung einzelner Parlamentarier.

Zudem soll Korte zufolge im Kreis der parlamentarischen Geschäftsführer der übrigen Fraktionen außer der AfD über Konsequenzen für den Parlamentsbetrieb gesprochen werden. Dabei gehe es um Abläufe wie das Besprechen der Tagesordnungen oder zur Redezeit. „Nach den Vorfällen von gestern wird es so nicht weitergehen“, stellte Korte klar.

Der Linken-Politiker forderte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) auf, gegen die AfD nun „alle Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen“. Er sei offen für harte Auseinandersetzungen und auch provokative Aktionen, aber was am Mittwoch passiert sei, sei „eine Grenzüberschreitung“ gewesen. Mitarbeiter von Abgeordneten hätten sich in ihren Büros eingeschlossen, weil sie ihre Sicherheit gefährdet sahen.

Korte warb zugleich dafür, das Prinzip der Offenheit im Bundestag, auch für Besucher, nicht wegen der AfD in Frage zu stellen. „Das ist etwas, was unbedingt zu verteidigen ist.“

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