Dreieinhalb Jahre Haft für 53-Jährigen im Missbrauchskomplex Münster gefordert

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Prozess gegen den ersten Angeklagten im Missbrauchskomplex Münster hat die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Verteidigung des 53-Jährigen aus Schleswig-Holstein forderte dagegen eine „angemessene milde Strafe“ und eine Haftverschonung, wie ein Sprecher des Landgerichts Münster am Montag sagte. Ein Urteil werde nach zur zwei Verhandlungstagen bereits für Freitag erwartet.

Dem Angeklagten aus Norderstedt wird zur Last gelegt, im August 2019 in Münster einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll es sich um den heute Elfjährigen handeln, der als Hauptopfer im Missbrauchskomplex Münster gilt.

Zunächst wurden laut einem Gerichtssprecher eine Polizeibeamtin und eine psychiatrische Sachverständige vernommen. Danach verlasen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Als Hauptprozess im dem Anfang Juni bekannt gewordenen Münsteraner Missbrauchskomplex gilt ein Verfahren gegen vier Männer und eine Frau. Zu den Beschuldigten in diesem Prozess zählt auch der 27-jährige mutmaßliche Haupttäter, der mit weiteren Männern teilweise über Tage hinweg in einer Gartenlaube Kinder schwer sexuell missbraucht haben soll.

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