Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) zu sogenannter positiver Diskriminierung mit dem Ziel der Geschlechtergleichstellung im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Es geht um eine inzwischen pensionierte Beamtin, deren Antrag auf Verlängerung ihres Auslandseinsatzes abgelehnt wurde. Dagegen zog sie vor Gericht. (Az. C‑ 93/19 P)
Die Frau hatte vier Jahre lang die EU-Delegation in Äthiopien geleitet. Danach beantragte sie die Verlängerung ihres Einsatzes, die aber abgelehnt wurde. Die Beamtin klagte daraufhin vor dem Gericht der EU, unter anderem mit dem Argument, dass es eine „beispielhafte positive Diskriminierung“ gewesen wäre, wenn sie als Frau Delegationsleiterin geblieben wäre. Das Gericht gab dieser Klage statt. Der EAD hätte das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen müssen, hieß es. egen dieses Urteil legte der EAD Rechtsmittel beim EuGH ein.