Kindergeld steigt zum Jahreswechsel um 15 Euro

Symbolbild: Kindergeld
Symbolbild: Kindergeld

Das Kindergeld steigt zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind werden dem am Freitag vom Bundesrat gebilligten Gesetz zufolge ab Januar 2021 jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind je 250 Euro.

Die Anhebungen sollen die gestiegenen Kosten zum Lebensunterhalt berücksichtigen. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend um 576 Euro auf 8388 Euro angehoben. Dieser wird ab einer bestimmten Einkommenshöhe alternativ zum Kindergeld gewährt.

Mit dem Gesetz wird auch der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9744 Euro angehoben, in einem zweiten Schritt dann 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9984 Euro. Zudem gibt es Erleichterungen im Steuertarif zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass Einkommenssteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch den progressiven Steuertarif teilweise aufgezehrt werden. 

Angehoben wird auch der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen. Die Gesamtkosten für das höhere Kindergeld und die übrigen Steuererleichterungen beziffert die Regierung in der vollen Jahreswirkung auf knapp zwölf Milliarden Euro, davon gut fünf Milliarden Euro für den Bund.

Ungefähr verdoppelt werden zudem die Behinderten- und Pflegepauschbeträge für die Steuer. Die Erhöhung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen entbehrlich machen. Anspruchsvoraussetzungen werden für die Empfänger in einigen Punkten gelockert.

Die anrechenbaren Beträge sind jeweils vom Ausmaß der Behinderung beziehungsweise vom Pflegegrad abhängig. Sie können beim Behinderten-Pauschbetrag bis zu 2840 Euro betragen, für Behinderte Menschen, die hilflos sind sowie für Blinde sind es künftig 7400 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag steigt auf bis zu 1800 Euro. Neu eingeführt wird auch ein Fahrkosten-Pauschbetrag bei Behinderungen von bis zu 4500 Euro. 

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