Koalition verständigt sich über Details zu Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Union und SPD haben sich laut einem Bericht des ZDF über weitere Details des geplanten neuen Infektionsschutzgesetzes verständigt. Präzisiert wurden demnach die Voraussetzungen, unter denen Demonstrationen oder religiöse Veranstaltungen untersagt oder beschränkt werden dürfen. Dies sei nur gerechtfertigt, wenn ohne diese Maßnahmen „eine wirksame Eindämmung (…) nicht gewährleistet werden kann“, heißt es nun laut dem Bericht vom Freitag.

Neu festgeschrieben werde zudem, dass Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten nur zu diesem Zweck erhoben und nach vier Wochen gelöscht werden müssen. In den Gesetzestext eingefügt wurde laut ZDF auch eine Definition der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, die der Bundestag gegebenenfalls beschließen muss.

Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es, notwendige Einschränkungen zum Infektionsschutz wie Kontaktbeschränkungen oder Schließungen von Gewerbebetrieben rechtssicher zu verankern. Dabei soll weiterhin die Zahl der Neuinfektionen als ein zentrales Kriterium für Schutzmaßnahmen gelten. Die Neuregelung soll am Mittwoch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) appellierte unterdessen an die Regierungen von Bund und Ländern, bei ihren Spitzenberatungen am Montag keine weiteren Einschränkungen für Dezember zu beschließen. Sollten aber Gaststätten über Ende November hinaus geschlossen bleiben müssen, müssten auch die Nothilfen der Regierung entsprechend verlängert werden, verlangte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Die Stimmung in der Branche sei „von Verzweiflung geprägt“, sagte sie.

Bei den Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder soll eine Zwischenbilanz der bislang für November geltenden Einschränkungen gezogen werden. Im Vorfeld gibt es Signale, wonach sie wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen auf jeden Fall zunächst beibehalten werden sollen. Entscheidungen für Dezember dürften jedoch eher erst zu einem späteren Termin getroffen werden.

Die Investoren des Unternehmens Biontech, Thomas Strüngmann und Michael Motschmann, äußerten in der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagsausgabe), die Erwartung, dass der von dem Unternehmen entwickelte Corona-Impfstoff bald eingesetzt werden könne. „Wir hoffen, dass Anfang 2021 die Zulassung vorliegt und geimpft werden kann.“ Die Bundesregierung rechnet mit einem Impfstart im ersten Quartal des kommenden Jahres.

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