Linke und FDP lehnen neues Infektionsschutzgesetz ab

Symbolbild: Reichstag/Bundestag
Symbolbild: Reichstag/Bundestag

Linksfraktion und FDP haben sich im Bundestag gegen die Regierungsvorlage zur Reform des Infektionsschutzgesetzes gestellt. FDP-Fraktionschef Christian Lindner sprach von einer „Aufzählung von Freiheitseinschränkungen“, deren Anordnung nicht einmal an konkrete Situationen gebunden sei. „Der Entwurf gibt keine Leitplanken vor, sondern stellt im Gegenteil den Regierenden einen Freifahrschein aus“, kritisierte Lindner. Er pochte auf ein differenzierteres Vorgehen gegen die Corona-Pandemie.

Auf Widersprüche bei den angeordneten Schutzmaßnahmen verwies der Linken-Politiker Jan Korte. „Auf der einen Seite gibt es Kontaktbeschränkungen, auf der andern Seite gibt es allen ernstes verkaufsoffene Sonntage“, kritisierte er. Es gebe Milliarden für die Lufthansa, aber kein Geld für Luftfilter an Schulen.

„Jeder Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte bedarf der Zustimmung oder Ablehnung durch den Bundestag“, forderte Korte mehr Mitspracherechte für das Parlament. Auch müssen Maßnahmen der Regierung offener diskutiert werden. Gleichwohl sei dies aber „kein Gesetz, dass in die Diktatur führt“, wandte er sich gegen Fundamentalkritik unter anderem der AfD.

Auch die Grünen-Gesundheitsexpertin Manuela Rottmann kritisierte Versäumnisse im Gesetzentwurf der Koalition. So müsse „das Kindeswohl einen viel höheren Stellenwert in der Abwägung haben“. Auch pochte sie auf „eine umfassende Berichtpflicht“ von Seiten der Bundesregierung.

Gleichwohl gebe es aber auch positive Seiten. Für bestimmte Einschränkungen wie von Besuchen in Altenheimen würden künftig strengere Voraussetzungen gelten, „Kontaktdaten dürfen nur noch zur Nachverfolgung von Infektionsketten verwendet werden“ und alle Einschränkungen müssten nun befristet sein. Dies seien „wesentliche Verbesserungen“, betonte Rottmann. Die Neuregelung schaffe „für notwendige Eingriffe in die Grundrechte einen gesetzlichen Rahmen“, stellte sie sich insgesamt hinter das Vorhaben.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz will die Koalition unter anderem die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf eine sichere gesetzliche Grundlage stellen – auch um zu verhindern, dass Anordnungen von Gerichten gekippt werden. Dies ist jedoch auch mit Auflagen und Einschränkungen solcher Anordnungen verbunden.

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