Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat eine Klage eines FDP-Kreisverbands gegen die Corona-Verordnung des Landes abgewiesen. Die FDP in Rostock sieht durch die derzeitigen Kontakt- und Zusammenkunftsverbote ihre politische Tätigkeit erheblich eingeschränkt, wie das Gericht am Dienstag in Greifswald mitteilte.
Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass unter Abwägung aller Umstände und Folgen dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit mehr Gewicht beizumessen sei als den nicht unerheblichen Einschränkungen der Rechte des FDP-Kreisverbands. Der Beschluss ist unanfechtbar.