Union und SPD einigen sich auf Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Die Koalitionsparteien Union und SPD haben ihren Streit um die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich  beigelegt. Auf Wunsch der SPD soll die Vorlage „gesetzliche Konkretisierungen“ für einzelne Corona-Schutzmaßnahmen erhalten, sagte Mützenich am Dienstag in Berlin. Es gehe darum, eine bundeseinheitliche klare Regelung für Maßnahmen wie etwa die pandemiebedingte Schließung von Gaststätten zu schaffen. Dafür solle dem Gesetz ein neuer Paragraf 28a hinzugefügt werden.

Bislang seien solche Maßnahmen durch die Bundesländer „auf Grundlage einer sehr allgemeinen Formulierung im Infektionsschutzgesetz erlassen worden“ – und oftmals von Gerichten wieder aufgehoben worden, sagte Mützenich. 

Die Neufassung des Gesetzes solle klarere und einheitlichere Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen schaffen – etwa durch die Nennung bestimmter Indikatoren, „die dann Voraussetzung sind, um bestimmte Entscheidungen in den Bundesländern treffen zu können“, sagte der Fraktionschef.

Die Vorlage solle noch in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden, sagte Mützenich. Bereits Mitte November solle sie endgültig verabschiedet werden.

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