Urteil in Familienstreit: Kleinkind darf nicht mit Hunden allein gelassen werden

Kind und Hund auf dem Sofa - Bild: midwestphotographs via Twenty20
Kind und Hund auf dem Sofa - Bild: midwestphotographs via Twenty20

Ein Kleinkind darf laut einem Urteil in einem Familienrechtsstreit nicht unbeaufsichtigt mit einem oder mehreren Hunden allein gelassen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied im Fall eines Streits zwischen den Eltern um den Umgang mit einem knapp zweijährigen Kind aber zugleich, dass Tiere nicht grundsätzlich abwesend sein müssen. Ein Vater, der mit sieben als „menschenfreundlich“ geltenden Hunden in einem Haushalt lebt, hatte damit mit seiner Klage teilweise Erfolg. (Az. 1 UF 170/20)

Das Familiengericht hatte zuvor entschieden, dass der Vater nur in Abwesenheit der Hunde Kontakt zu dem Kind haben dürfe. Das OLG entschied jedoch, dass er verpflichtet sei, in für die Hunde aufregenden Situationen „besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen“. Die Richter sahen im konkreten Fall keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vater seiner Verantwortung nicht gerecht werde. Bei den Hunden handelt es sich vor allem um Huskys.

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