Die AfD-Bundespartei muss laut einem Bericht des „Spiegel“ rund 504.000 Euro an Strafzahlungen leisten. Dies geht dem Magazin zufolge aus zwei Schreiben der Bundestagsverwaltung an die AfD-Bundesgeschäftsstelle von diesem Donnerstag hervor. Der größte Teil davon betrifft Wahlkampfunterstützung für Fraktionschefin Alice Weidel.
Deswegen sei der AfD in einem Sanktionsbescheid eine Strafzahlung von rund 396.000 Euro auferlegt worden, heißt es in dem Bericht weiter. Dies entspreche der dreifachen Summe von Zuwendungen aus der Schweiz, die im Bundestagswahlkampf 2017 an Weidels AfD-Kreisverband am Bodensee geflossen waren und die wegen der unklaren Herkunft als illegal eingestuft wurden.
In einem weiteren Fall geht es demnach um eine Strafzahlung von gut 108.000 Euro. Hintergrund sei die Finanzierung eines von der AfD veranstalteten Europa-Kongresses 2016 in Düsseldorf. Ein Teil der Veranstaltungskosten war damals laut „Spiegel“ aus undurchsichtigen Quellen über eine Werbeagentur ebenfalls in der Schweiz finanziert worden.
Bereits im Juni hatte die Partei ein verhängtes Bußgeld von fast 270.000 Euro zahlen müssen. In dem Fall ging es um den Landtagswahlkampf von AfD-Chef Meuthen in Baden-Württemberg 2016. Damals hängte die PR-Agentur Goal AG mit Sitz in der Schweiz Plakate auf, verteilte Flyer und schaltete Anzeigen in Lokalblättern. Finanziert wurde dies von Spendern. Den gesamten Vorgang wertete der Bundestag als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte das Bußgeld von 269.400 Euro.