Berliner Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Berliner Amtsgericht ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der heute 53-jährige Peter G. habe durch sorgfaltwidriges Verhalten den tödlichen Unfall verursacht, wie das Amtsgericht Berlin am Dienstag mitteilte. Der Polizist war mit überhöhter Geschwindigkeit mit dem Wagen einer 21-jährigen Frau kollidiert, die noch an der Unfallstelle verstarb.

Mit einer Geschwindigkeit von über 130 Stundenkilometer sei der Polizeibeamte aus einer Tunnelausfahrt am Alexanderplatz gefahren. Dabei hätte er damit rechnen müssen, dass sich im Biegungsbereich hinter dem Tunnel Fahrzeuge auf der Suche nach Parkplätzen befänden, befand die Gerichtskammer. Auch die junge Frau war auf der Suche nach einem Parkplatz nach links in Richtung Mittelinsel abgebogen. Aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit hätte der Polizist die Kollision nicht mehr verhindern können.

Die Eltern der verstorbenen 21-Jährigen hatten als Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen. Ihre Rechtsvertretung hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Der Fall erregte auch deshalb Aufmerksamkeit, weil bekannt wurde, dass eine nach dem Unfall im Krankenhaus entnommene Blutprobe des Polizisten Alkohol enthalten haben soll. Die Ermittler hatten daraufhin die Patientenakte des Verurteilten beschlagnahmt. Da Patientenakten aber einem Beschlagnahmeverbot unterliegen, verhängte das zuständige Schöffengericht ein Beweisverwertungsverbot. Die Erkenntnisse aus der Patientenakte durften somit im Gerichtsverfahren nicht verwendet werden.

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