Nach Beginn des harten Lockdowns sollen Eltern künftig leichter eine Entschädigung bekommen, wenn ihre Kinder nicht in die Kita oder die Schule können. Das Bundeskabinett billigte nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der die Entschädigung auch bei Betriebs- und Schulferien vorsieht. Davon werden auch Kindertagesstätten erfasst, wie der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Hanno Kautz, am Mittwoch sagte.
Der Sonderurlaub wird auch dann gewährt, wenn Schüler wegen eines angeordneten Online-Unterrichts zu Hause bleiben müssen. Bislang wird die Entschädigung nur bei einer kompletten Schließung der Schulen gewährt. 67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet, allerdings maximal 2016 Euro im Monat. Die Regelung, die Bundestag und Bundesrat noch billigen müssen, soll ab sofort gelten.