Bundestag stimmt Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft zu

Bundestag/Reichstag
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In der Fleischindustrie gelten künftig strengere Regeln, die der Ausbeutung von Arbeitskräften einen Riegel vorschieben sollen. Der Bundestag stimmte am Mittwoch einem Entwurf der Bundesregierung für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz zu, das unter anderem Verbesserungen bei der Unterbringung garantieren soll und ein Verbot von Werkverträgen vorsieht. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte das Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als „historischen Meilenstein“ für die Fleischwirtschaft.

Für den Gesetzentwurf stimmten 473 Abgeordnete, 152 lehnten ihn ab, es gab fünf Enthaltungen. Mit dem Beschluss werden Werkverträge und weitestgehend auch Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten. Denn damit habe sich eine „organisierte Verantwortungslosigkeit“ in der Branche breit gemacht, sagte Heil im Bundestag. Diese werde nun beendet.

„Ab 1. Januar werden die Werkverträge in der Fleischindustrie verboten“, betonte der Minister. „Ab 1. April auch die Leiharbeit im Bereich der Schlachtung und Zerlegung“, fügte er hinzu. „Und auch im Bereich der Fleischverarbeitung ist Leiharbeit dem Grunde nach untersagt – nur ein Tarifvertrag ermöglicht das.“

Das bedeute, dass die Gewerkschaften „den Fuß in der Tür“ hätten, sagte Heil. „Wir räumen gründlich auf in der Fleischindustrie, weil es um die Menschenwürde von Beschäftigten geht.“ Es gehe auch „um den Wert und die Würde der Arbeit“.

Der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler begrüßte den Bundestagsbeschluss: „Jetzt besteht die Chance, die Branche neu zu ordnen“, erklärte er. Die Gewerkschaft habe seit vielen Jahren dafür gekämpft, dass insbesondere der Missbrauch von Werkverträgen mit einem „unkontrollierbaren System von Subunternehmen und die damit verbundene gnadenlose Ausbeutung von Menschen insbesondere aus Südosteuropa, die überdies auch noch menschenunwürdig wohnen mussten, beendet wird“.

Das Gesetz sei aber nur der erste Schritt hin zu geregelten Verhältnissen und einem besseren Image der Branche. Nötig sei zudem, dass die Arbeitgeber Tarifverträge mit der Gewerkschaft abschließen.

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte sich Ende November nach monatelangem Tauziehen auf das Gesetz geeinigt. Auslöser für das Gesetz waren die vielen Corona-Infektionen in zahlreichen fleischverarbeitenden Großbetrieben. Als Grund dafür galten unter anderem die Arbeitsbedingungen und die Unterbringung der meist ausländischen Beschäftigten in oft beengten Verhältnissen. Die Fleischwirtschaft protestierte im Vorfeld scharf gegen die strengeren Vorschriften.

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