Im Prozess um den rechtsextremen Anschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale hat das Oberlandesgericht Naumburg die Höchststrafe verhängt. Der Angeklagte Stephan B. wurde am Montag in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.
In der Urteilsverkündung schilderte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens, wie B. am 9. Oktober vergangenen Jahres versuchte, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Sie sprach von einer „abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat“. B.s Tatmotiv sei seine antisemitische, von Rassenhass geprägte Gesinnung gewesen. Er habe die mehr als 50 Menschen in der Synagoge ermorden wollen. Diese hätten „Todesängste“ ausgestanden.
Als B. es nicht schaffte, in die Synagoge einzudringen, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf seiner anschließenden Flucht durch den Saalekreis verletzte er zwei weitere Menschen schwer, bis er schließlich nach einem Unfall festgenommen werden konnte. Dass andere Menschen mit dem Leben davon kamen, lag wohl nur daran, das B.s Sprengsätze ihr Ziel verfehlten und seine Waffen mehrfach Ladehemmungen hatten.
Seine Taten übertrug B. live ins Internet. Er erhoffte sich davon eine große Öffentlichkeit und mögliche Nachahmer. Das Video und auch die von ihm verfassten antisemistischen und rassistischen Schriften waren im Prozess wichtige Beweismittel. B. räumte die Taten weitgehend ein. Echte Reue zeigte er allerdings nicht. Mertens sagte am Montag, B. habe alle Hemmschwellen abgelegt. Mit Blick auf die von ihm erschossene Passantin ergänzte sie, er sei bereit gewesen, jedes Hindernis für die Tat zu beseitigen.