Lambrecht will Änderung des Mietrechts für Gewerbetreibende bis Jahresende

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. - Bild: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Die meisten Vermieter von Gewerberäumen sind laut einer Umfrage nicht bereit, in der Corona-Krise die Mieten für Einzelhändler zu senken. Der Versuch der Einzelhändler, mit ihren Vermietern Gespräche über eine Anpassung des Mietvertrags zu führen, seien in zwei Dritteln der Fälle erfolglos gewesen, heißt es in einer Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will vor diesem Hintergrund noch in diesem Jahr Änderungen des Mietrechts für Gewerbetreibende durch den Bundestag bringen.

Entweder lehnten die Vermieter demnach Verhandlungen von vornherein komplett ab, vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt oder die Verhandlungen verliefen ergebnislos, erklärte der HDE. Nur in einem guten Drittel der Fälle konnten Einzelhändler laut Umfrage eine Anpassung des Mietvertrags erreichen. 

Der HDE kritisierte, große Teile der Vermieter wollten die Risiken der Corona-Krise „ausschließlich bei ihren Mietern abladen“. Der von Justizministerin Lambrecht bereits angekündigte Gesetzesentwurf zur Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende in der Pandemie müsse „schnellstmöglich“ vorangebracht werden.

„Die Zeit drängt. Vor allem viele innerstädtische Einzelhändler befinden sich wegen der Corona-Krise und den damit verbundenen staatlichen Eindämmungsmaßnahmen bei sinkenden Kundenfrequenzen und Umsätzen in existenziellen Schwierigkeiten“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Der Gesetzgeber muss die Blockadehaltung der Immobilieneigentümer endlich aufbrechen.“ 

Dazu solle gesetzlich klargestellt werden, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Mietern in Folge der Corona-Krise Einnahmen wegfallen, weil sie ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. „Es ist bedauerlich, dass die vergangenen Monate nicht genutzt wurden und sich die Einzelhändler in der vorher absehbaren zweiten Infektionswelle mit neuen staatlichen Restriktionen nun zum wiederholten Mal in einer rechtsunsicheren Lage befinden“, erklärte Genth.

Justizministerin Lambrecht kündigte an, sie wolle für die Gewerbetreibenden „schnell Klarheit schaffen“. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse solle künftig gesetzlich klargestellt werden, dass Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie regelmäßig eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen, erklärte Lambrecht. Damit werde die Rechtslage für die Vertragsparteien deutlicher und die Verhandlungsposition der Gewerbemieter und Pächter gestärkt. 

Außerdem sollen demnach die gerichtlichen Verfahren über die Anpassung der Miete künftig beschleunigt betrieben werden. „Dadurch kann im Einzelfall schnell Rechtssicherheit erzielt werden“, erklärte Lambrecht. Die geplanten Regelungen sollen „möglichst noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden können“.

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1 Kommentar

  1. Hallo zusammen, wann wird diese längst überfällige Änderung denn endlich durch das Parlament gehen. Der Dezember ist doch fast vorbei. Wird dies auch rückwirkend für November – Dezember geschehen? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

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