Das Urteil in einem Berliner Mordfall ohne Leiche ist rechtskräftig. Gut 14 Jahre nach dem Verschwinden der Schülerin Georgine K. bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslange Haftstrafe für den heute 45-jährigen Ali K., wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Leiche der damals 14-Jährigen wurde nie gefunden, K. hatte die Tat aber gegenüber einem verdeckten Ermittler gestanden. (Az: 5 StR 437/20)
Nach den Feststellungen des Landgerichts Berlin hatte der in derselben Nachbarschaft wohnende Mann die Schülerin unter dem Vorwand, beim Tragen von Tüten Hilfe zu benötigen, in seinen Keller gelockt. Dort soll er sie bewusstlos geschlagen, vergewaltigt und dann erwürgt haben. Den auch später nie gefundenen Leichnam soll er im Hausmüllcontainer entsorgt haben.
Das Landgericht verurteilte den Mann im März wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft. Es stützte sich dabei unter anderem auf ein Geständnis, das der Mann gegenüber einem von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten verdeckten Ermittler abgegeben hatte. Der BGH wies nun die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Das Landgerichtsurteil ist damit rechtskräftig.