Linke im Bundestag kritisiert Gesetz zur Kontrolle der Fleischindustrie

Symbolbild: Fleischindustrie

Vor der Verabschiedung im Bundestag hat die Linke das Gesetz zur Kontrolle der Fleischindustrie als unzureichend kritisiert. „Das Arbeitsschutzgesetz ist unklar, kompliziert in der Umsetzung und deshalb schwer zu kontrollieren“, kritisierte die Vize-Vorsitzende Susanne Ferschl in der „Augsburger Allgemeinen“ vom Mittwoch. „Leider hat die Fleischlobby über CDU und CSU zahlreiche Schlupflöcher durchsetzen können.“

Der Bundestag stimmt am Nachmittag über schärfere Regeln für die Fleischindustrie ab. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz der Bundesregierung soll Ausbeutung von Arbeitskräften in der Fleischindustrie verhindern; zudem soll ihre Unterbringung damit verbessert werden. 

Aus Sicht der Grünen geht das Gesetz zumindest in die richtige Richtung. Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik der Bundestagsfraktion, sagte der Zeitung, das Gesetz sei die Antwort auf den Missbrauch von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie, „mit dem sich die großen Schlachthöfe schon viele Jahre aus der Verantwortung stehlen – beim Arbeitsschutz und auch beim Lohn“. Wichtig sei, dass jetzt auch lückenlos kontrolliert werde, „ob die Leute wirklich direkt angestellt sind, ob die Beschäftigten richtig entlohnt werden und natürlich, ob der Arbeitsschutz jetzt wirklich eingehalten wird“, forderte Müller-Gemmeke.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bekräftigte im „Morgenmagazin“ des ZDF: „Wir haben die Chance jetzt, in dieser Branche grundlegend aufzuräumen. Das sind Konsequenzen auch aus der Corona-Pandemie.“ 

Im Sommer habe es in vielen Fleischfabriken ein hohes Infektionsgeschehen gegeben. „Das Ganze hat entblößt ein ausbeuterisches Modell, das es vor Corona schon gegeben hat.“ Es sei „eigentlich ein gesellschaftlicher Skandal, dass es erst dieser Katastrophe bedurfte, dass wir da aufräumen konnten“. 

Beim Arbeitsschutzkontrollgesetz gehe es „um den Wert und die Würde von Arbeit, um anständige Arbeitsbedingungen, aber auch um hygienische Unterbringung“.

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