Noch kein Urteil zur Verjährung von Diesel-Klagen gegen VW

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Streit über die Verjährungsfrist für Diesel-Klagen gegen Volkswagen müssen sich Betroffene noch etwas gedulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Montag hierzu verhandelt. Ein Urteil soll aber erst später gesondert verkündet werden, wie die Karlsruher Richter mitteilten. Nach VW-Angaben sind noch etwa 9000 Klagen aus den Jahren 2019 und 2020 anhängig. (Az: VI ZR 739/20)

Je nach Ausgang des nun beim BGH verhandelten Streits könnten zumindest die von 2019 noch Erfolg haben. Denn die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Kalenderjahren beginnt erst Anfang des Folgejahres, nachdem der Anspruch bekannt war.

Hier verweist VW auf seine Ad-hoc-Mitteilung am 22. September 2015. Danach habe es eine umfassende Medienberichterstattung über die Abgasmanipulationen gegeben. Im Streitfall hatte daher das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass die Verjährungsfrist Anfang 2016 begann und damit Ende 2018 auslief. Weil der Kläger erst 2019 geklagt hatte, sei dies verjährt.

Andere Gerichte waren dagegen davon ausgegangen, dass zur Kenntnis des Klageanspruchs noch weitere Informationen gehören, hier insbesondere, wer bei VW für die Abgasmanipulationen verantwortlich war. Dies sei bis heute unklar. Die Informationen über den Skandal selbst reichten daher für einen Beginn der Klagefrist noch nicht aus.

Den Verkündungstermin will der BGH voraussichtlich am Dienstag bekanntgeben.

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