Russland wegen sträflicher Vernachlässigung eines todkranken Soldaten verurteilt

Europäischer Gerichtshof
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen sträflicher Vernachlässigung eines todkranken Soldaten verurteilt. Das Gericht setzte am Dienstag eine Entschädigungszahlung von 33.800 Euro an die Eltern des Wehrpflichtigen fest, der im September 2005 gestorben war. Die Erklärung, die erforderlichen Blut- und Urin-Analysen seien damals nicht möglich gewesen, weil der Labortechniker im Urlaub war, seien „nicht akzeptabel“, erklärte das Gericht.

Als der junge Mann im Mai 2004 zum Wehrdienst einberufen wurde, war er gesund. Im August 2005 erkrankte er und beantragte mehrfach, einen Arzt zu sehen. Dem Antrag wurde am 3. September stattgegeben. Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere Untersuchungen verordnet, die aber nicht stattfanden. Eine Woche später war der junge Soldat in eine Schlägerei mit einem Kameraden verwickelt. Nachdem er mehrere Schläge abbekam, klagte er über Erbrechen und Blut im Urin sowie Schmerzen an der linken Seite. Er wurde am 10. September ins Krankenhaus eingeliefert und starb neun Tage darauf. Bei der Untersuchung der Todesursache stellte sich heraus, dass er an einer Nierenschädigung gestorben war.

Der EGMR wies in seinem Urteilsspruch auf den Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin, der die Staaten dazu verpflichtet, Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schützen. Darunter fielen etwa auch Gefangene und Wehrpflichtige. Dass der russische Soldat nach der Erstuntersuchung am 3. September 2005 nicht angemessen weiter behandelt worden sei, habe zu seinem Tod „beigetragen“. Da die angemessenen medizinischen Mittel nicht angewendet worden seien, liege eine Verletzung des Artikels 2 der EMRK vor, schloss das Gericht.

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