Vermittlungsausschuss einigt sich auf Änderungen im Adoptionsrecht

Adoption - Bild: Jennw via Twenty20
Adoption - Bild: Jennw via Twenty20

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf Änderungen im Adoptionsrecht geeinigt. Das teilte die saarländische Landesregierung am Donnerstagabend mit. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf für mehr staatliche Unterstützung bei Adoptionen im Juli gestoppt, weil dieser nach Auffassung mehrerer Landesregierungen lesbische Paare diskriminierte. In diesem Punkt gab es laut der Landesregierung des Saarlands nun eine Einigung.

Der wesentliche Kritikpunkt der Länderkammer sei die angedachte verpflichtende Beratung des annehmenden Stiefelternteils durch die Adoptionsvermittlungsstelle gewesen, erklärte die Landesregierung. Während der Ehemann einer heterosexuellen Ehe automatisch rechtlicher Vater des Kindes werde, müsste die nicht leibliche Mutter in einer Zwei-Mütter-Ehe im Adoptionsverfahren ihre Eignung als Elternteil gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle nachweisen. Die jetzt gefundene Einigung im Vermittlungsausschuss sehe eine Ausnahme dieser Beratungspflicht für Zwei-Mütter-Ehen vor.

Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses hatten die Grünen an Union und SPD appelliert, den Weg für eine Einigung frei zu machen. „Der Vermittlungsausschuss hat heute die Chance, eine Verschärfung der Diskriminierung von Regenbogenfamilien abzuwenden“, erklärte die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. 

Kern des im ersten Anlauf gescheiterten Adoptionshilfegesetzes ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung bei Adoptionen. Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese gegenüber der Vermittlungsstelle einen Rechtsanspruch auf allgemeine Information über das Kind erhalten. Adoptivkinder, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, sollen künftig stets durch eine Fachstelle vermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass sie ohne Begleitung in die Bundesrepublik kommen. 

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