Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von AfD-Schulportal in Mecklenburg-Vorpommern

Justiz - Bild: Lightspruch via Twenty20
Justiz - Bild: Lightspruch via Twenty20

Das von der AfD betriebene Internetportal „Neutrale Schule“ bleibt in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigte eine entsprechende Verfügung des Landesdatenschutzbeauftragten vom September 2019, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es verstoße gegen den Datenschutz, wenn die AfD Schüler, Eltern und Lehrer dazu auffordere, Lehrer zu melden, die vermeintlich gegen das politische Neutralitätsgebot an den Schulen verstießen.

Laut der Datenschutzgrundverordnung sei die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen. Es gebe keinen Grund, davon eine Ausnahme zu machen, etwa weil ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Die betroffenen Lehrer hätten sich weder öffentlich geäußert noch der Verarbeitung ihrer Daten zugestimmt.

Die AfD hatte 2019 in mehreren Bundesländern Internetportale gestartet, um negative Äußerungen von Lehrern über die Partei zu sammeln und zu veröffentlichen. Dies wurde ihr in Mecklenburg-Vorpommern im September 2019 vom Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller unter Androhung eines Zwangsgelds verboten. Es dürfe nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert würden, lautete Müllers Begründung.

Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnete auf ihrer Internetseite das Verbot durch den Datenschützer als „parteipolitisch motivierte Willkürentscheidung“ und „Maulkorb“. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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