Abgeordnete mehrerer Parteien wollen Sterbehilfe neu regeln

Symbolbild: Sterbehilfe/Tot
Symbolbild: Sterbehilfe/Tot

Nach dem Aus für das bisherige Sterbehilfe-Recht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen Abgeordnete mehrerer Parteien am Freitag ihren Vorschlag für eine Neuregelung vorstellen. Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Richterspruch „unverrückbar“ klar gemacht, „dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt“, heißt es in der Einladung zu dem Termin mit Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke). 

„Wir brauchen Rechtssicherheit für diejenigen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, und für die, die helfen wollen“, sagte Helling-Plahr den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. Dazu werde die Abgeordnetengruppe, zu der Parlamentarier aus allen demokratischen Parteien gehörten, Vorschläge vorlegen. Angestrebt werde eine Neuregelung noch in dieser Wahlperiode.

Nach Angaben von Helling-Plahr sollen mehrere Gesetzesänderungen in einem Sterbehilfegesetz zusammengefasst werden. Zentraler Punkt sei eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um künftig eine Verschreibung des todbringenden Medikamentes Natrium-Pentobarbital an Suizidwillige zu ermöglichen – verbunden mit einer verpflichtenden Beratung. „Wer das Medikament bekommen will, muss darlegen, dass er einwilligungsfähig ist, der Suizidwunsch dauerhaft ist und er autonom und in freier Entscheidung gebildet wurde – ohne Druck oder Einflussnahme von außen“, sagte Helling-Plahr.

Sterbewilligen werde es derzeit durch eine Anweisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (SPD) unmöglich gemacht, „an todbringende Medikamente zu gelangen, die sicher und schonend wirken“, beklagte Helling-Plahr. „Sie werden gezwungen, ins Ausland zu gehen, sich die Medikamente auf illegalen Wegen zu besorgen oder einen ungeeigneten Arzneimittel-Cocktail zu benutzen“, kritisiert sie.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor etwa einem Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Spahn ist in die Kritik geraten, weil er dennoch an seiner Anweisung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) festhielt, Anträge von Suizidwilligen auf Aushändigung einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital abzulehnen.

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