Änderung der Strafprozessordnung beschlossen: Zeugen und Opfer sollen vor Gericht künftig besser geschützt werden

Justitia (über cozmo news)
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Zeugen und Opfer von Straftaten sollen vor Gericht künftig besser geschützt sein. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine Änderung der Strafprozessordnung, derzufolge bei Hauptverhandlungen oder richterlichen Vernehmungen künftig grundsätzlich auf eine Nennung der vollständigen Anschrift verzichtet werden soll. In bestimmten Fällen soll die Staatsanwaltschaft sogar eine Auskunftssperre veranlassen können, damit bei gefährdeten Zeugen die vollständige Anschrift nicht über eine Abfrage bei der Einwohnermeldebehörde erlangt werden kann.

„Wir müssen Betroffene bestmöglich vor Gewalt schützen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Deshalb würden künftig nicht nur Verletzungen und Bedrohungen des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit vom Gewaltschutzgesetz erfasst, sondern auch Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. 

Die Zivilgerichte können damit künftig auch in solchen Fällen unter anderem anordnen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlässt und sich dem Opfer nicht mehr nähert. Ein Verstoß gegen solche Schutzanordnungen ist dann mit Strafe bedroht.

Zudem wird mit dem Änderungskatalog das Recht des Ermittlungsverfahrens erneuert. Das betrifft etwa den Einsatz so genannter automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken. 

Bei der Postbeschlagnahme soll klargestellt werden, dass die Strafverfolgungsbehörden von den Dienstleistern künftig auch über Sendungen Auskunft verlangen können, die bereits ausgeliefert worden sind. Damit soll die Strafverfolgung bei dem vermehrten Online-Versandhandel mit illegaler Ware wie Betäubungsmittel, Waffen oder Hehlerware im Darknet verbessert werden.

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