Die hessische Landtagswahl vom Oktober 2018 und die Verteilung der Mandate im Landtag sind gültig und rechtens. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden lehnte am Montag Beschwerden der AfD-Fraktion und eines weiteren Wahlberechtigten über die Mandatsverteilung im Landesparlament ab. Die Zahl der Sitze sei nicht zu beanstanden, erklärte das Landesverfassungsgericht. (Az. P.St. 2733 und 2738)
Die AfD hatte argumentiert, dass die Ausgleichsmandate falsch berechnet worden seien. Die Gesamtzahl der Abgeordneten müsse sich um eins auf 138 erhöhen, der zusätzliche Sitz stehe der AfD zu. Auch der zweite Antragsteller gab an, dass es 138 Sitze sein müssten. Das Gericht entschied aber, beide Beschwerden als unbegründet zurückzuweisen.
Bei Überhangmandaten erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze so lange, bis den Parteien „sämtliche Sitze, die sie in den Wahlkreisen gewonnen haben, auch nach Maßgabe ihrer Landesstimmenproportion zugeteilt werden können“, erläuterten die Richter. Zwar habe der Landeswahlausschuss den Vergleich zwischen vier möglichen Gesamtsitzzahlen von 137 bis 140 nicht vorgenommen, was sie als Unregelmäßigkeit werteten.
Dies habe aber das Ergebnis nicht beeinflusst. „Denn die unterlassene Vergleichsbetrachtung führt ebenfalls zu einer Gesamtzahl der Abgeordnetensitze von 137“, urteilte das Gericht.
Hätten die Richter der Beschwerden stattgegeben, hätte das gewichtige Folgen für die schwarz-grüne Landesregierung gehabt. Ihre Mehrheit beträgt nämlich nur eine Stimme. Ein weiterer AfD-Abgeordneter im Parlament hätte zu einem Patt zwischen Regierung und Opposition geführt.
Nach der Wahl erhielt die CDU unter Ministerpräsident Volker Bouffier 40 Sitze im Parlament, die mitregierenden Grünen bekamen 29. Durch Überhangmandate vergrößerte sich der Landtag von den eigentlich vorgesehenen 110 Mandaten auf 137. Im Oktober 2019 stellte die AfD-Fraktion ein Gutachten vor, das ihren Vorwurf des falsch berechneten Mandats untermauerte.
Weil die CDU bei der Wahl acht Überhangmandate erhalten habe, habe sie einen rechnerischen Anspruch auf 39,72 Sitze, argumentierte die Fraktion. Der Landeswahlleiter habe der CDU aber nur einen Anspruch von 39,51 zugewiesen, was durch das Landeswahlgesetz nicht gedeckt sei.
Daraus folge, dass der hessische Landtag auf 138 Mandate hätte erweitert werden müssen. Die AfD scheiterte aber schon im Dezember 2019 vor dem Wahlprüfungsgericht mit einem Einspruch. Auch eine kleine Anfrage im Landtag brachte keinen Erfolg.
In ersten Reaktionen zeigten sich die hessischen Koalitionsparteien zufrieden mit dem Urteil und kritisierten die AfD scharf. Diese versuche wie schon in der Vergangenheit in eine Opferrolle zu schlüpfen und die Arbeit der staatlichen Institutionen in ein schlechtes Licht zu rücken, teilte Christian Heinz, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, mit. „Dieses Handeln soll das Misstrauen der Bevölkerung in den Staat schüren und letzten Endes auch der Demokratie schaden.“
Jürgen Frömmrich, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen in Hessen, erklärte: „Ziel dieser AfD-Klage war es, die Integrität von Wahlen und speziell der Landtagswahl 2018 zu erschüttern – dieser Angriff auf das Wahlverfahren und die Entscheidungen der zuständigen Gremien für die Wahlprüfungen ist kläglich gescheitert.“
Die AfD ihrerseits wertete das Urteil auch als Erfolg. Das Gericht habe festgestellt, dass „der Landeswahlleiter nur zufällig zum richtigen Ergebnis kam“. „Er hat einen wichtigen Teilschritt am Ende der Berechnung nicht vollzogen“, teilte die Partei mit. Das Gericht habe „eine Auslegungsgrauzone beseitigt und für Klarheit gesorgt, wie das Wahlergebnis zukünftig berechnet werden muss.“