Berliner Justiz beschäftigt sich erneut mit AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Die Berliner Justiz beschäftigt sich erneut mit der Frage der AfD-Parteimitgliedschaft des Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz. Am Freitag kommender Woche verhandelt das Kammergericht über die Berufung gegen die Zurückweisung eines von Kalbitz angestrengten Eilantrags, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch erklärte. Im August 2020 hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands, Kalbitz aus der Partei auszuschließen, „nicht evident rechtswidrig gewesen sei“.

Im Mai 2020 hatte der AfD-Bundesvorstand mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz‘ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.

Mit seinem Eilantrag wollte Kalbitz erreichen, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte „uneingeschränkt belässt“. Die Ablehnung des Eilantrags gegen die AfD-Entscheidung durch das Landgericht wurde jedoch nicht rechtskräftig, Kalbitz legte Berufung am Kammergericht ein. Ob in der kommenden Woche bereits eine Entscheidung fällt, ist nach Gerichtsangaben unklar.

In der AfD war Kalbitz als Brandenburger Partei- und Fraktionschef ein Wortführer des mittlerweile offiziell aufgelösten rechtsnationalen „Flügels“. Mitte August ließ er sein Amt als Fraktionsvorsitzender zunächst ruhen, später gab er es dann ganz ab. Auch seinen Posten als Beisitzer im AfD-Bundesvorstand verlor Kalbitz. Seit seinem Parteiausschluss konnte sich die AfD Brandenburg auf keinen neuen Parteichef einigen.

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