Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet Ende Januar über die Revision im Prozess gegen einen mutmaßlichen afghanischen Kriegsverbrecher. Geklärt wird unter anderem, ob der im Juli 2019 verurteilte Offizier Ahmad Zaheer D. auch wegen Folter belangt wird, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Das Oberlandesgericht München hatte D. im Juli 2019 wegen Kriegsverbrechen, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Revision ein. Die Bundesanwaltschaft fordert nun eine Verurteilung auch wegen des Kriegsverbrechens der Folter sowie eine Aufhebung des bisherigen Strafspruchs. Das Kriegsverbrechen Folter wird laut Völkerrecht mit mindestens drei Jahren Haft bestraft.
Außerdem soll der BGH am 28. Januar entscheiden, ob D. als afghanischer Offizier vor deutschen Strafgerichten Immunität genießt und somit nicht verurteilt werden kann. Geprüft werde auch, ob in dieser Frage eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt werden muss.
Als Oberleutnant der afghanischen Armee soll D. Opfer grausam und entwürdigend behandelt haben. So soll er um den Jahreswechsel 2013/2014 drei kurz zuvor festgenommene Kämpfer befragt und dabei misshandelt haben.
In einem anderen Fall soll er die Leiche eines Talibankommandeurs vor Zeugen der Zivilbevölkerung verhöhnt, beschimpft und geschlagen haben. Außerdem soll er dem Leichnam ein Seil um den Hals gelegt und diesen „wie eine Trophäe“ an einem Schutzwall präsentiert haben.