Der Bundesrat hat den Weg für das erweiterte Kinderkrankengeld in Pandemiezeiten frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Montag das vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Gesetz, demzufolge gesetzlich versicherte Familien in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen können. Der Anspruch besteht mit der Neuregelung auch dann, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist.
Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Wenn ein Kind nicht in Schule oder Kita gehen kann, reicht eine Bescheinigung der Einrichtung für die Beantragung der Leistung. Dafür soll es eine Mustererklärung geben. Nur wenn ein Kind wirklich erkrankt ist, wird ein Attest vom Arzt benötigt.
Die betroffenen Eltern erhalten mit dem Kinderkrankengeld 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Das Kinderkrankengeld nehme den Druck von den Familien, helfe Kindern und entlaste die Kitas, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) vor der Länderkammer. Die Möglichkeit zur Notbetreuung müsse nur in den dringendsten Fällen in Anspruch genommen werden.
Um das erst am vergangenen Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz rasch durch den Bundestag zu bekommen, wurde es zur Abstimmung im Bundestag an das Gesetz zum digitalen Wettbewerbsrecht angehängt, das die Abgeordneten ebenfalls verabschiedeten.