Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für sogenannte Legal-Tech-Unternehmen verbessern, die Verbrauchern etwa im Mietrecht oder bei Flugausfällen die Durchsetzung ihrer Rechte anbieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der entsprechende Angebote fördern soll. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von neuen Möglichkeiten für die Durchsetzung ihrer Rechte profitieren“, erklärte die Ministerin.
Die Online-Portale setzen darauf, Standardfälle mithilfe von Softwareprogrammen schnell und einfach zu bearbeiten. Die Palette der Angebote ist weit: Legal-Tech-Unternehmen bieten Hilfe bei Flugausfällen und Bahnverspätungen, bei der Prüfung von Hartz-IV-Beschlüssen oder bei der Durchsetzung niedrigerer Mieten. Zahlen müssen Kunden nur bei Erfolg.
Doch die Angebote waren lange rechtlich umstritten. Fraglich war vor allem, ob die Anbieter als sogenannte Inkassounternehmen Forderungen eintreiben können oder ob es sich bei ihrem Angebot um eine unerlaubte Rechtsberatung handelt. Der Bundesgerichtshof bestätigte im November 2019 mit einem Grundsatzurteil die Geschäftsmodelle und stellte im Fall des Berliner Portals wenigermiete.de fest, dass das Angebot durch die Inkassobefugnis gedeckt sei.
Das neue Gesetz zielt nun laut Bundesjustizministerium unter anderem darauf, dass auch Rechtsanwälte in größerem Umfang als bisher Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Inkassounternehmen geschaffen werden. Zudem soll durch die Neuregelung die Transparenz und Verständlichkeit der Geschäftsmodelle von Legal-Tech-Unternehmen erhöht werden.
Es gebe inzwischen „zahlreiche innovative und leicht zugängliche Rechtsdienstleistungsangebote von Inkassounternehmen, zum Beispiel im Bereich der Fluggastrechte und des Mietrechts“, erklärte Justizministerin Lambrecht. Die Regierung wolle die Entwicklung im Bereich Legal Tech weiter voranbringen und zugleich vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Angebote von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern gewährleisten. „Zudem wollen wir sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Klarheit über die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote haben“, erklärte Lambrecht.