Bundesverfassungsgericht entscheidet über V-Mannführer in Amri-Ausschuss

Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)
Bundesverfassungsgericht (über bild_raum, Stephan Baumann, Karlsruhe)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Mittwoch seine Entscheidung über die Klage der Bundestagsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen gegen die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium im Fall des Amri-Untersuchungsausschusses. Dies teilte das Gericht am Freitag mit. Der Ausschuss soll mögliche Fehler der Behörden rund um den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 aufklären. Die Oppositionsfraktionen wollen dazu auch einen V-Mannführer des Verfassungsschutzes hören. (Az. 2 BvE 4/18)

Der Islamist Anis Amri fuhr am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und tötete zwölf Menschen. Er entkam zunächst, nach vier Tagen auf der Flucht wurde er dann von Polizisten in Italien erschossen. Später wurde bekannt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden Amri bereits länger beobachtet hatten. Im März 2018 beschloss der Bundestag, dazu einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Die drei klagenden Fraktionen wollten im Ausschuss einen Geheimdienstmitarbeiter befragen, der V-Männer führte und Kontakt zu einer Quelle hielt, die in derselben Moschee verkehrte wie Amri. Die Bundesregierung weigerte sich jedoch aus Sicherheitsgründen, den Mann als Zeugen zu benennen. Dagegen zogen die Fraktionen und eine qualifizierte Minderheit des Untersuchungsausschusses, bestehend aus je einer Politikerin von Grünen und Linken und einem FDP-Abgeordneten, vor das Bundesverfassungsgericht.

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