Bundesverfassungsgericht verschiebt mündliche Verhandlung über Parteienfinanzierung

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verschiebt die ursprünglich für den 26. und 27. Januar geplante Verhandlung über die neue Obergrenze der Parteienfinanzierung. „Im Licht der umfassenden pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen“ habe der zuständige Senat entschieden, an diesen Tagen nicht mündlich zu verhandeln, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es geht in dem Verfahren um eine gemeinsame Klage von FDP, Grünen und Linkspartei gegen die Neuregelung. (Az. 2 BvF 2/18 und 2 BvE 5/18)

Im Juli 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder. Die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde nach der Neuregelung des Gesetzes ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Einige AfD-Abgeordnete wollten sich der Klage nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch in einer Entscheidung vom 18. November 2020 verbot. Verhandelt wird aber ein sogenanntes Organstreitverfahren der AfD. Diese fühlt sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall in ihren Fraktionsrechten verletzt.

Beide Fälle sollten gemeinsam in der Karlsruher Messe in Rheinstetten verhandelt werden. Diese Verhandlung wird nun auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

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