Ein Busfahrer hat in Frankfurt am Main eine Strafe wegen eines Verkehrsverstoßes nicht mit der Angaben abwenden können, das benutzte Handy sei in Wirklichkeit eine Bürste für seinen Bart gewesen. Dies sei eine bloße Schutzbehauptung, urteilte das Amtsgericht laut einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Es verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 180 Euro. (Az. 971 Owi 363 Js 72112/19)
Der Busfahrer war in eine Polizeikontrolle geraten und fotografiert worden. Auf dem Foto war zu sehen, dass er die Hände nicht am Lenkrad hatte und einen weißen Gegenstand an sein rechtes Ohr hielt. Im Verfahren trug er vor, es habe sich um eine Bürste gehandelt, mit der er seinen Bart kämme.
Das Gericht glaubte ihm nicht: Die „in der Hauptverhandlung in Augenschein genommene Bürste“ habe eine „geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form“ aufgewiesen. Auf den Bildern sei aber ein rechteckiger Gegenstand zu sehen, wie sich durch das Anlegen eines Lineals feststellen ließ, hieß es.
Kämmen setze außerdem „eine Kammführung nach unten und/oder zur Seite voraus“, die auf den Bildern nicht zu sehen sei. Auch der Einwand, das Fahrzeug habe gestanden, überzeugte vor Gericht nicht. Die Bildsequenz belege, dass sich der Bus bewegt habe. Der Mann müsse daher zahlen.