Deutsche Behörden beantworten russisches Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das deutsche Bundesamt für Justiz hat ein russisches Rechtshilfeersuchen in Zusammenhang mit dem Giftanschlag auf den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny am Freitag beantwortet. Das teilte das Bundesjustizministerium am Samstag auf Anfrage mit. Die Antwort sei gemäß den Vorgaben des europäischen Rechtshilfeübereinkommens sowie der deutschen Vorschriften erfolgt.

Teil der Antwort sind demnach die Ergebnisse einer Vernehmung Nawalnys als Zeuge durch die Berliner Staatsanwaltschaft. Dabei habe der Politiker „umfangreich auf von der russischen Generalstaatsanwaltschaft übermittelte Fragen geantwortet“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Die Vernehmungsprotokolle seien nun der russischen Seite zur Verfügung gestellt worden.

„Die Bundesregierung geht davon aus, dass die russische Regierung nun umgehend alle nötigen Schritte zur Aufklärung des Verbrechens gegen Herrn Nawalny einleitet“, forderte der Sprecher des Justizministeriums weiter. „Dieses Verbrechen muss in Russland aufgeklärt werden. Dies erfordert Ermittlungen, die der Schwere dieses Verbrechens angemessen sind“, stellte er klar. Alle für strafrechtliche Ermittlungen erforderlichen Informationen wie Blut- und Gewebeproben und Kleidungsstücke lägen in Russland vor.

Die Anfragen waren von russischer Seite bereits vor Monaten gestellt worden, die Antwort hatte sich aber wiederholt verzögert. Von deutscher Seite war dazu wiederholt zum einen auf notwendige Rückfragen in Russland verwiesen worden, zum anderen auf den zunächst schlechten Gesundheitszustand Nawalnys, wodurch dieser nicht sofort vernommen werden konnte. 

Nawalny war im August Opfer eines Giftanschlages geworden und danach zur Behandlung nach Deutschland gebracht worden. Er macht den russischen Geheimdienst FSB für die Tat verantwortlich. Die russische Regierung bestreitet jede Beteiligung an dem Anschlag. 

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