Ein Gerichtshof und 24 Sprachen – Am EuGH läuft das erste Verfahren auf Irisch

Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wurde 1952 gegründet. Er beantwortet rechtliche Fragen, die Gerichte der Mitgliedstaaten ihm vorlegen, und entscheidet Klagen. Jede der 24 Amtssprachen kann dort verwendet werden. Eine europäische Sprache aber wird erst nun, nach fast 70 Jahren, zum ersten Mal im Verfahren gesprochen: Irisch. Fragen und Antworten zu dem Fall.

Worum geht es in dem Verfahren?

Ein Irisch-Muttersprachler hat vor dem irischen High Court geklagt, weil auf den Beipackzetteln von Tierarzneimitteln Informationen nicht verpflichtend auch auf Irisch stehen. Der High Court bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt Michal Bobek dazu seine sogenannten Schlussanträge, ein Gutachten, vor. Irisch ist in diesem Fall Verfahrenssprache.

Was bedeutet Verfahrenssprache?

Das ist die Sprache, die sowohl in der mündlichen Verhandlung als auch in schriftlichen Formulierungen verwendet wird. Für jeden Fall wird eine solche Verfahrenssprache festgelegt.

Wie wird die Verfahrenssprache festgelegt?

Es kommt darauf an, was verhandelt wird: Hat ein nationales Gericht dem EuGH eine Frage vorgelegt – ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen -, dann wird in der Sprache des nationalen Gerichts verhandelt. Wenn eine Partei direkt vor dem EuGH (oder dem EuG, dem europäischen Gericht erster Instanz) klagt, darf sie die Verfahrenssprache wählen. Bei einer Klage gegen einen Mitgliedstaat ist die Amtssprache dieses Staates Verfahrenssprache.

In internen Beratungen des Gerichtshofs wird normalerweise Französisch gesprochen, weswegen auch alle in dem entsprechenden Fall eingereichten Schriftstücke ins Französische übersetzt werden.

Wie wird sichergestellt, dass sich die Richter und die Parteien untereinander verstehen?

Bei den mündlichen Verhandlungen gibt es Dolmetscher. Schriftstücke werden von Juristen übersetzt. Urteile erscheinen in allen Amtssprachen in der Sammlung der Rechtsprechung, verbindlich ist nur die Fassung in der Verfahrenssprache.

Warum war Irisch noch nie Verfahrenssprache?

Tatsächlich ist Irisch eine der 24 Amtssprachen der EU, allerdings gilt noch eine Ausnahmeregelung, die voraussichtlich Ende des Jahres ausläuft. Bis dahin müssen die EU-Institutionen nicht alles ins Irische übersetzen lassen. Irland trat zwar schon 1973 der damaligen EG bei, stellte aber erst 2005 den Antrag, das Irische als vollwertige Amtssprache zuzulassen. 

„Trotzdem war Irisch von Anfang an Vertragssprache und hätte auch Verhandlungssprache sein können“, sagt EuGH-Sprecher Hartmut Ost. „In Irland selbst wurden allerdings bislang nur wenige Verfahren auf Irisch geführt und darum gab es bis zum aktuellen Fall einfach noch kein Vorabentscheidungsersuchen auf Irisch.“ Seit einigen Jahren würden aber in Irland zunehmend mehr Verfahren auf Irisch geführt.

Insgesamt richteten irische Gerichte laut Ost vergleichsweise wenige Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH. Stand 2019 waren es 125 solcher Verfahren seit 1973. Zum Vergleich: Deutsche Gerichte baten den EuGH zwischen 1952 und 2019 mehr als 2600 Mal um die Auslegung des EU-Rechts.

Stellt der aktuelle Fall den EuGH vor Sprachprobleme?

Nein: Da die Ausnahmeregelung fürs Irische voraussichtlich Ende des Jahres ausläuft, wird derzeit schon eine Irisch-Abteilung aufgebaut. „Die Abteilung hat noch nicht die volle Personalstärke, aber es gibt schon Juristen, die in diesem Fall die Schriftstücke ins Irische übersetzt haben“, erklärt Ost. Da keine mündliche Verhandlung stattgefunden habe, habe der EuGH keine Irisch-Dolmetscher anfragen müssen.

Arbeitet der EuGH in der Corona-Pandemie anders als sonst?

Im Frühling wurden mündliche Verhandlungen für zwei Monate ausgesetzt, seitdem finden sie aber wieder statt. Teilnehmer und Besucher müssen Abstand halten und Maske tragen und dürfen ihren Platz nicht verlassen. Manchmal werden auch Teilnehmer per Video zugeschaltet, wenn sie wegen der Pandemie nicht nach Luxemburg reisen können.

Wird der Generalanwalt am Donnerstag also Irisch sprechen?

Nein, das wohl nicht. Die Generalanwälte verfassen ihre Gutachten entweder in ihrer Muttersprache oder in einer der großen europäischen Sprachen. Der Tscheche Michal Bobek nutze meist Englisch oder Französisch, sagt Ost. Allerdings werden die Schlussanträge nicht unbedingt von ihrem Verfasser verlesen, sondern von dem Generalanwalt, der gerade Sitzungsdienst hat. Am Donnerstag ist das der Bulgare Evgeni Tanchev. Der irische Ausdruck „Iarratas ar Réamhrialú de bhun“ (Vorabentscheidungsersuchen) wird also vermutlich nicht fallen.

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