Im dem seit bereits knapp dreieinhalb Jahren laufenden Prozess gegen den mutmaßlichen deutschen IS-Chefanwerber Abu Walaa hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von elfeinhalb Jahren gefordert. Sie sprach sich nach Angaben eines Sprechers des Oberlandesgerichts (OLG) im niedersächsischen Celle in ihrem Plädoyer am Mittwoch für eine Verurteilung des ehemaligen islamistischen Predigers wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung aus.
Für drei Mitangeklagte forderte sich demnach Haftstrafen zwischen viereinhalb Jahren und zehn Jahren wegen Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. In dem Ende September 2017 begonnenen Verfahren vor dem OLG geht um den Vorwurf der Bildung eines salafistisch-dschihadistischen Netzwerks rund um den Prediger Ahmad Abdulaziz Abdullah A., auch bekannt als Abu Walaa.
Der Iraker galt bis zu seiner Festnahme 2016 als Schlüsselfigur in der radikalen islamistischen Szene und soll laut Anklage eine zentrale Rolle bei der Rekrutierung von jungen IS-Sympathisanten gespielt haben. Der frühere Imam des inzwischen von den Behörden verbotenen Hildesheimer Deutschsprachigen Islamkreises soll diese gemeinsam mit seinen Mitangeklagten für den bewaffneten Kampf des IS in Syrien angeworben und deren Reisen dorthin gefördert haben.