Freispruch statt lebenslang – Neues Urteil in 33 Jahre altem Berliner Mordfall

Justitia (über cozmo news)
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Erst eine lebenslange Haftstrafe, nun ein Freispruch: Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau in Berlin vor den Augen ihres zweijährigen Sohns hat das Berliner Landgericht ein neues Urteil gesprochen. Die 40. Strafkammer sprach den Angeklagten Klaus R. am Donnerstag vom Vorwurf frei, im Jahr 1987 die damals 30-jährige Annegret W. ermordet zu haben. Das vorangegangene Mordurteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor aufgehoben.

„Ein Freispruch mag viele enttäuschen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster. „Für ein schreckliches Verbrechen wird nicht bezahlt“. Aber es bleibe „eine Ungewissheit, die wir nicht durch Unterstellungen und Mutmaßungen schließen können“. Im Verlauf des Verfahrens habe es durchaus Indizien gegeben, die gegen den heute 62-jährigen R. sprechen, sagte Schuster. Insbesondere die DNA-Spuren seien „ein starkes Indiz gegen den Angeklagten“. Es könne jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden, wann diese Spuren an den Tatort gekommen seien.

R. hatte im Jahr 1987 eine Affäre mit W. und war mehrfach in der Wohnung zu Besuch, in der sie mit ihrem Partner und den zwei gemeinsamen Kindern lebte. Nach ihrer Ermordung im Bezirk Neukölln konnte jahrelang kein Verdächtiger ausfindig gemacht werden, woraufhin die Ermittlungen im Jahr 1991 eingestellt wurden. Erst 2015 brachte eine neue DNA-Analyse die Ermittler auf die Spur von R., der 2018 festgenommen und anschließend wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der BGH hob das Urteil im Juni 2020 aber wegen unzureichender Beweisführung auf.

Im neuen Prozess wurde R. auch von einem Mithäftling aus seiner Zeit in Untersuchungshaft belastet. Dieser sagte aus, R. habe ihm von einer sexuellen Beziehung zu W. berichtet und gesagt, er sei froh, dass an der Tatwaffe keine DNA gefunden wurde. Alles andere könne er „wegreden“. W. war mit einem Pullover stranguliert und anschließend fünfmal mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen worden. Die Aussage des Mithäftlings bewertete die Kammer jedoch als wenig glaubwürdig.

Ausschlaggebend bei der Entscheidung für den Freispruch des Angeklagten war laut dem Vorsitzenden Richter eine Spermaspur im Mund des Opfers. Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, dass diese um die Tatzeit herum entstanden sein müsse. Sie passe aber nicht zur Blutgruppe des Angeklagten. „Das ist ein Punkt, den können wir hier nicht erklären, woher diese Spermaspuren kommen“, sagte Schuster.

In dem zweiten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erneut lebenslange Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf den Freispruch, den das Gericht verkündete. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin bereits an, gegen das Urteil vorzugehen.

„Es ist die richtige Entscheidung“, sagte hingegen einer der Verteidiger von R. nach der Urteilsverkündung. Er rechne fest mit einer Revision seitens der Staatsanwaltschaft, befürchte aber keine abweichende Entscheidung. „Das Urteil ist sehr gut begründet“, befand der Verteidiger.

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